KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 21

Editorial
Noch einmal Nicaragua
Ich habe dir nie einen Rosengarten versprochen [Buchrezension]
Einmal Rupert und zurück [4. Fortsetzung von "Per Anhalter durch die Galaxis"]
Im Internet gut gefunden: Antipädagogik
Die Chemiestunde [Gedicht]
Das Recht, von zu Hause auszuziehen
Kommentar: Ziel verfehlt
Gleichberechtigung in der Familie
Schulgesetz [macht dachte es wäre anders...]
Durch einen Spiegel in einem dunklen Wort [Buchrezension]
"Vom Fehlen der Fehler"
Pressemitteilung Chemiefall: OVG lehnt Berufung ab
KRÄTZÄ ist umgezogen
Verfassungsfeindlich zum Wahlgang Teil 2
SLAPSTICK '68 - Benno-Ohnesorg-Kongreß
An-, Ab- und Aussichten [kurze Kommentare zu kinderrechtlichen/politischen Themen]
Nicotapias Kolumne
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Aktionen
Musike fom veinsten
"Die Schule - Ein Frevel an der Jugend"
Informationen für Minderjährige

Cover Ausgabe 21
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Pressemitteilung 17. September 1997

Unterrichtsbefreiung in Chemie:

Oberverwaltungsgericht
lehnt Berufung ab

Das Oberverwaltungsgericht hat es ohne Begründung abgelehnt, die Berufung im Fall der Chemieunterrichtsverweigererung eines Berliner Schülers zuzulassen. Mit der Berufung sollte das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts aufgehoben werden, das den Schüler Benjamin Kiesewetter zum Unterricht verpflichtet hatte. Die hinter dem Schüler stehende Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. erklärte die Aktion, die ein genereller Protest gegen Lernzwang war, für beendet. Inzwischen hat der Schüler auf dem letzten Zeugnis eine 1 in Chemie erhalten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat beschlossen, eine Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts nicht zuzulassen (OVG 7 N 4.97 / VG 3 A 1720.96).
Erst seit Anfang des Jahres ist es dem Oberverwaltungsgericht möglich, ohne jegliche Begründung Berufungen einfach nicht zuzulassen. Der betroffene Schüler Benjamin Kiesewetter und sein Rechtsanwalt Jens Brückner zeigten sich beide enttäuscht von der Haltung des Gerichts. Die letzte juristische Möglichkeit wäre gewesen, beim Bundesverfassungsgericht gegen die Entscheidung des OVG zu klagen. Von einer solchen Klage wurde aber abgesehen, weil sie nicht sehr erfolgversprechend sei.
Stattdessen möchte sich die Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. auf neue Aktionen konzentrieren. Die Aktion sei insgesamt ein großer Erfolg gewesen, da an dem Beispiel eines Schülers vielen deutlich gemacht wurde, wie ungerecht das "Zwangsschulsystem" an vielen Stellen funktioniere. "Wir haben unsere Forderung nach einem Ersatz des Schulzwangs durch ein vernünftig gehandhabtes Bildungsrecht wiederholt in der Öffentlichkeit deutlich gemacht", sagte Benjamin Kiesewetter.
Der Schüler hatte voriges Jahr monatelang den Unterricht in Chemie boykottiert, um auf die "Unsinnigkeit und Schädlichkeit fremdbestimmten Lernens" hinzuweisen. Trotz seiner siebenseitigen Begründung, auf die weder Schulleitung noch Schulamt geantwortet haben, und trotz seiner erneuten Teilnahme am Unterricht ("unter Protest") wurde der Schüler schließlich von der Schule ausgeschlossen. Eine Klage gegen diese "Ordnungsmaßnahme" hatte zur Folge, daß das Landesschulamt den Schulausschluß wieder zurücknahm. Der Schüler sollte im Gegenzug weiterhin am Unterricht teilnehmen, bis das Gericht grundsätzlich entschied, ob Schüler mit Begründung Unterrichtsfächern fernbleiben dürften. Das Gerichtsverfahren stieß auf großes Interesse der Medien, da ein positiver Bescheid zur Folge gehabt hätte, daß andere Schüler sich dem Beispiel Benjamin Kiesewetters anschließen würden.
Das Berliner Verwaltungsgericht entschied dann im Februar gegen eine Befreiung vom Unterricht. Der daraufhin eingereichte Antrag auf Zulassung der Berufung wurde jetzt vom Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Der Schüler erhielt am Schuljahresende der 11. Klasse eine 1 in Chemie und wählte das Fach rechtmäßig ab.
Grundsätzlich geht es den KinderRÄchTsZÄnkern in allen ihren Aktionen um die Gleichberechtigung zwischen jungen und alten Menschen. In vielen Bereichen würden Menschen unter 18 Jahren Grundrechte vorenthalten werden. Die Schule sei ein extremes Beispiel dafür.

siehe auch: http://privat.schlund.de/kraetzae/chemie.shtml .