KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 19

Editorial - Kinder an die Leine!
Jugendgewalt [Buchrezension]
Das Leben, das Universum und der ganze Rest [2. Fortsetzung von "Per Anhalter durch die Galaxis"]
Zensuren? - Nein danke!
Zensurenwillkür: Ein konkreter Fall
Kinderwahlrecht - Der 2. Versuch
K.R.Ä.T.Z.Ä. im Internet
K.R.Ä.T.Z.Ä. in Nicaragua
Kinderarbeit in Nicaragua
Abschlußerklärung von Estelí
Situation Nicaraguas
An-, Ab- und Aussichten [kurze Kommentare zu kinderrechtlichen/politischen Themen]
Tocotronic
Aufgelesen: Desert Blues
Neue Anschaffung [Autos/Kinder]
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Veranstaltungen
Umfrage
Lernen trotz Schule
Zum Schluß

Cover Ausgabe 19
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ANSICHTEN, ABSICHTEN, AUSSICHTEN



1. Mai und Spaß dabei!


Nachdem die Bullen, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren, den 1. Mai mit gewalttätigen Ausschreitung gefeiert haben, stellt sich nun die Frage, ob man sie nicht wegen schweren Landfriedensbruchs und Körperverletzung anzeigen könnte. Aber käme es zu Verurteilungen, wären die Berliner Knäste wohl hoffnungslos überfüllt.

In diesem Zusammenhang stellen sich aber noch weitere Fragen z.B.:
Hält ein Demonstrant einen Wasserwerfer und etwas Tränengas besser aus als eine Wanne 'n paar Pflastersteine?
Warum rennen die Demonstranten immer gegen die Gummiknüppel?
Stellt ein Räumpanzer oder ein Bullenauto nicht auch 'ne Barrikade dar?
Gibt es auch unter Berliner Bullen BSE-Erkrankungen?
Sind "Keine Gewalt"-Rufe gezielte Provokationen?
Ist es Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn man bei der Verhaftung spontan blutüberströmt zusammenbricht?
Kann nicht auch die Polizei am 1. Mai Arbeitsfrei haben - wie normale Menschen auch?
Warum werden gewalttätige Bullen nicht abgeschoben?
Warum ist es einerseits versuchter Totschlag, wenn ein Demonstrant 'nem "Polizeibeamten" 'ne Eisenstange über'n Kopf zieht, und andererseits normal, wenn "Polizeibeamte" wehrlose Demonstranten ebenfalls mit Knüppeln zusammenschlagen?

Es gibt noch viele, viele weitere Fragen, aber eines ist klar: "Es gab keine Fehler"*.

* sagte Jörg Schönbohm am 1.Mai über das Vorgehen der Berliner "Polizei"


Warum nicht gleich Berufskiller?

Diese Frage muß man sich wohl nach der Forderung von Herrn Dregger (CDU/CSU-Fraktion) stellen. Er fordert, daß auf Demos, wie z.B. in Gorleben, Gummigeschosse eingesetzt werden dürfen, dies dürfe aber nur für die Polizei gelten. Warum denn keine Brandpfeile oder lieber doch gleich Napalm? Also: Alle Demos verbieten und Widerständler sofort hinrichten!


Meinungsfreiheit...

... ist wenn man für das Aussprechen toller Zitate bzw. objektiver Wahrheiten, wie "Soldaten sind Mörder", vielleicht bald bis zu drei Jahre ins Gefängnis muß. (Gesetzesentwurf der CDU/CSU zum "Ehrenschutz" der Bundeswehr)


8%-Demokratie

Es heißt zwar nicht so, aber diese Art von 'Demokratie' gibt es in Kuwait. Wahlrecht gibt's dort ab 21, was demokratietechnisch ja ohnehin sehr bedenklich ist. Aber des weiteren beschränkt sich das Wahlrecht auf Männer, genauer gesagt auf solche, deren Familien eine Niederlassung im Emirat vor 1920 nachweisen können.
Des weiteren sind politische Parteien verboten, nur Einzelkandidaten sind zugelassen.


BUNDESWEHRMACHTKRANK


Volksfest in Gorleben - Der Castor ist da!

Anfang Mai versammelten sich wieder tausende Menschen und Polizisten in Dannenberg, Gorleben und Umgebung, um den Castor, der nun endlich aus dem fernen französichen La Hague ankam, zu feiern. Die Polizisten waren allerdings hauptsächlich dazu da, die Leute vor der Strahlung zu schützen, und nicht wie mancherorts behauptet wurde, um etwa an den Feiernden auszuprobieren, ob ihre Schlagstöcke noch brauchbar sind. Hier noch ein Trost für alle, die dieses Mal nicht hinkommen konnten oder schon in den kleinen sicheren Apartements der Polizei untergebracht wurden: Die nächsten 170 Transporte sind schon geplant.
Wir danken der Atomlobby, ohne die es zu diesem wundervollen Castor-Transport wohl nicht gekommen wäre. Außerdem danken wir der Polizei, die so zahlreich erschienen ist, um zu verhindern, daß der Castor die Feiernden stört.


Weniger Demokratie?!

Eine Woche nach der verunglückten Länderfusion von Berlin und Brandenburg hat unser lieber Bundesfinanzlochminister Theo Waigel vorgeschlagen, das Grundgesetz dahin zu ändern, daß für Länderfusionen nur noch die Parlamente zustimmen müßten, eine Volksabstimmung würde also entfallen. Im Berliner Abgeordnetenhaus und im Brandenburger Landtag fand die Fusion zwischen den oben genannten Bundesländern nämlich große Zustimmung, die aus total unerklärlichen Gründen von der Bevölkerung nicht geteilt wurde. Robert Friedrich Nagels, Vorsitzender des REP-Bezirks Niederrhein gab Details einer theoretischen REP-Regierung bekannt: "Der Gedanke, das ganze Volk über das allgemeine Wahlrecht am politischen System zu beteiligen, wird wahrscheinlich nicht aufrecht* erhalten".

Was heißt denn hier "aufrecht erhalten"?



An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 20 (1/97)
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 21 (2/97)
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 22 (1/98)
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 23 (2/98) .