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Ausgabe 19
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ANSICHTEN, ABSICHTEN, AUSSICHTEN
1. Mai und Spaß dabei!
Nachdem die Bullen, die aus dem gesamten Bundesgebiet angereist waren,
den 1. Mai mit gewalttätigen Ausschreitung gefeiert haben, stellt
sich nun die Frage, ob man sie nicht wegen schweren Landfriedensbruchs
und Körperverletzung anzeigen könnte. Aber käme es zu Verurteilungen,
wären die Berliner Knäste wohl hoffnungslos überfüllt.
In diesem Zusammenhang stellen sich aber noch weitere Fragen z.B.:
Hält ein Demonstrant einen Wasserwerfer und etwas Tränengas
besser aus als eine Wanne 'n paar Pflastersteine?
Warum rennen die Demonstranten immer gegen die Gummiknüppel?
Stellt ein Räumpanzer oder ein Bullenauto nicht auch 'ne Barrikade
dar?
Gibt es auch unter Berliner Bullen BSE-Erkrankungen?
Sind "Keine Gewalt"-Rufe gezielte Provokationen?
Ist es Widerstand gegen die Staatsgewalt, wenn man bei der Verhaftung
spontan blutüberströmt zusammenbricht?
Kann nicht auch die Polizei am 1. Mai Arbeitsfrei haben - wie normale
Menschen auch?
Warum werden gewalttätige Bullen nicht abgeschoben?
Warum ist es einerseits versuchter Totschlag, wenn ein Demonstrant
'nem "Polizeibeamten" 'ne Eisenstange über'n Kopf zieht, und andererseits
normal, wenn "Polizeibeamte" wehrlose Demonstranten ebenfalls mit Knüppeln
zusammenschlagen?
Es gibt noch viele, viele weitere Fragen, aber eines ist klar: "Es gab
keine Fehler"*.
* sagte Jörg Schönbohm am 1.Mai über das Vorgehen
der Berliner "Polizei"
Warum nicht gleich Berufskiller?
Diese Frage muß man sich wohl nach der Forderung von Herrn Dregger
(CDU/CSU-Fraktion) stellen. Er fordert, daß auf Demos, wie z.B. in
Gorleben, Gummigeschosse eingesetzt werden dürfen, dies dürfe
aber nur für die Polizei gelten. Warum denn keine Brandpfeile oder
lieber doch gleich Napalm? Also: Alle Demos verbieten und Widerständler
sofort hinrichten!
Meinungsfreiheit...
... ist wenn man für das Aussprechen toller Zitate bzw. objektiver
Wahrheiten, wie "Soldaten sind Mörder", vielleicht bald bis zu drei
Jahre ins Gefängnis muß. (Gesetzesentwurf der CDU/CSU zum "Ehrenschutz"
der Bundeswehr)
8%-Demokratie
Es heißt zwar nicht so, aber diese Art von 'Demokratie' gibt
es in Kuwait. Wahlrecht gibt's dort ab 21, was demokratietechnisch ja ohnehin
sehr bedenklich ist. Aber des weiteren beschränkt sich das Wahlrecht
auf Männer, genauer gesagt auf solche, deren Familien eine Niederlassung
im Emirat vor 1920 nachweisen können.
Des weiteren sind politische Parteien verboten, nur Einzelkandidaten
sind zugelassen.
BUNDESWEHRMACHTKRANK
Volksfest in Gorleben - Der Castor ist da!
Anfang Mai versammelten sich wieder tausende Menschen und Polizisten
in Dannenberg, Gorleben und Umgebung, um den Castor, der nun endlich aus
dem fernen französichen La Hague ankam, zu feiern. Die Polizisten
waren allerdings hauptsächlich dazu da, die Leute vor der Strahlung
zu schützen, und nicht wie mancherorts behauptet wurde, um etwa an
den Feiernden auszuprobieren, ob ihre Schlagstöcke noch brauchbar
sind. Hier noch ein Trost für alle, die dieses Mal nicht hinkommen
konnten oder schon in den kleinen sicheren Apartements der Polizei untergebracht
wurden: Die nächsten 170 Transporte sind schon geplant.
Wir danken der Atomlobby, ohne die es zu diesem wundervollen Castor-Transport
wohl nicht gekommen wäre. Außerdem danken wir der Polizei, die
so zahlreich erschienen ist, um zu verhindern, daß der Castor die
Feiernden stört.
Weniger Demokratie?!
Eine Woche nach der verunglückten Länderfusion von Berlin
und Brandenburg hat unser lieber Bundesfinanzlochminister Theo Waigel vorgeschlagen,
das Grundgesetz dahin zu ändern, daß für Länderfusionen
nur noch die Parlamente zustimmen müßten, eine Volksabstimmung
würde also entfallen. Im Berliner Abgeordnetenhaus und im Brandenburger
Landtag fand die Fusion zwischen den oben genannten Bundesländern
nämlich große Zustimmung, die aus total unerklärlichen
Gründen von der Bevölkerung nicht geteilt wurde. Robert Friedrich
Nagels, Vorsitzender des REP-Bezirks Niederrhein gab Details einer theoretischen
REP-Regierung bekannt: "Der Gedanke, das ganze Volk über das allgemeine
Wahlrecht am politischen System zu beteiligen, wird wahrscheinlich nicht
aufrecht* erhalten".
Was heißt denn hier "aufrecht erhalten"?
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 20
(1/97)
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 21
(2/97)
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 22
(1/98)
An-, Ab- und Aussichten in Regenbogen Nr. 23
(2/98)
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