KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 19

Editorial - Kinder an die Leine!
Jugendgewalt [Buchrezension]
Das Leben, das Universum und der ganze Rest [2. Fortsetzung von "Per Anhalter durch die Galaxis"]
Zensuren? - Nein danke!
Zensurenwillkür: Ein konkreter Fall
Kinderwahlrecht - Der 2. Versuch
K.R.Ä.T.Z.Ä. im Internet
K.R.Ä.T.Z.Ä. in Nicaragua
Kinderarbeit in Nicaragua
Abschlußerklärung von Estelí
Situation Nicaraguas
An-, Ab- und Aussichten [kurze Kommentare zu kinderrechtlichen/politischen Themen]
Tocotronic
Aufgelesen: Desert Blues
Neue Anschaffung [Autos/Kinder]
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Veranstaltungen
Umfrage
Lernen trotz Schule
Zum Schluß

Cover Ausgabe 19
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Kinderwahlrecht - der 2. Versuch

Ein-Jahres-Frist umgehen

Am 23. August, dem 1. Jahrestag der Einreichung unserer Verfassungsbeschwerde, haben einige von uns, die bei der Bundestagswahl 1998 nocht nicht 18 sein werden, einen Antrag auf Aufnahme ins Wahlverzeichnis gestellt.
Das wird natürlich von der entsprechenden Behörde abgelehnt, da sie ja noch nicht wahlberechtigt sind. Gegen diese Ablehnung legen wir dann Widerspruch ein. Der wird natürlich auch abgelehnt. Dagegen klagen wir dann beim Verwaltungericht, das sich dann mit der Angelegenheit auseinandersetzen muß. Im Falle der Ablehnung klagen wir uns weiter durch die Instanzen bis wir wieder beim Bundesverfassungsgericht ankommen, nur dieses Mal mit dem Unterschied, daß es die Klage verhandeln muß.
Auf diese Weise umgehen wir die Ein-Jahres-Frist, die ja beim ersten Versuch zu der formalen Ablehnung geführt hatte.
Die juristische Argumentation unsererseits wäre eigentlich die gleiche.
Weiterhin unklar ist aber die Finanzierung des Rechtsanwalts.


Verfassungsbeschwerde nicht angenommen

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