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Ausgabe 22
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Kinderwahlrecht: neuer Anlauf
Nachdem vier KinderRÄchTsZÄnker am 23. August 1996 bei den
Bezirksämtern von Mitte und Charlottenburg einen Antrag auf Eintragung
ins Wahlverzeichnis für die nächste Bundestagswahl gestellt hatten,
und die Verwaltung gar nicht bzw. mit einem Schreiben, gegen das ohne weiteres
kein Widerspruch möglich war, geantwortetet hatte, stellte K.R.Ä.T.Z.Ä.-Mitglied
Robert Rostoski am 4. Mai 1997 beim Bezirkswahlamt Mitte einen ebensolchen
Antrag. Diesmal antwortete das Wahlamt von Berlin-Mitte, und zwar mit einer
widerspruchsfähigen Ablehnung.
Rechtsanwalt Dr. K. Peter Merk, der uns – wie auch bei der Verfassungsbeschwerde
von 1995 – vertritt, reagierte mit einem neunseitigen Widerspruch auf die
Ablehnung. Diese enthielt einige grobe Rechtsfehler. Beispielsweise wurde
als Bedingung für die Aufnahme ins Wahlverzeichnis die Volljährigkeit
genannt; es hätte aber die Vollendung des 18. Lebensjahres sein müssen.
Daß beide zum gleichen Zeitpunkt stattfinden, ist Zufall. Die Begründung
für die Ungültigkeit des § 12 Bundeswahlgesetz, der mit
Artikel 38(2) GG übereinstimmt, enthielt neben Verweisen auf Rechtskommentare
Roman Herzogs sogar Passagen aus Ekkehard von Braunmühls Buch "Gleichberechtigung
im Kinderzimmer".
Möglicherweise von einem solchen Widerspruch überrascht,
zog das Wahlamt den Widerspruch zurück und behauptete, wie in den
anderen Fällen, daß es sich nur um eine Information handele,
Widerspruch nicht möglich sei. Merk erklärte dieses Schreiben
aber für unwirksam. Kreiswahlleiter Dr. Schreiber war sich wohl etwas
verunsichert, so daß er die Sache an den Landeswahlleiter weitergab,
der sie aber wieder zurück gab. Nachdem unser Rechtsanwalt dem Bezirksamt
ein Ultimatum gestellt hatte, lehnte es den Widerspruch endlich ab.
Am 12. Februar 1998 wurde dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht
und K.R.Ä.T.Z.Ä. gab eine Pressemitteilung heraus und aktualisierte
die Internet-Seiten. In einigen Berliner Tageszeitungen fanden sich sehr
kurze Beiträge über die Aktion, ansonsten erschien ein Artikel
in einer auflagenstarken kostenlosen Bezirkszeitung und es kam zu einem
Interview mit einer K.R.Ä.T.Z.Ä. schon länger bekannten
Journalistin.
Hoffentlich läßt sich das Gericht nicht allzu viel Zeit,
schließlich sind bis zum Bundesverfassungsgericht noch einige Instanzen
zu durchlaufen. Falls doch, muß wohl die Bundestagswahl angefochten
werden.
Es bleibt zu hoffen, daß die inhaltliche Diskussion bei all den
Verwaltungsvorgängen nicht untergeht.
Robert Rostoski und Martin Wilke
Mehr dazu im Internet unter
http://privat.schlund.de/kraetzae
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siehe auch Pressemitteilung auf der nächsten Seite
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