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Ausgabe 24

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Züchtigung verbieten!
Wir lehnen jegliche körperliche Gewalt gegen Kinder entschieden
ab. Körperliche Züchtigung ist zutiefst kinderfeindlich, unmenschlich
und erniedrigend, sie ist mit Vorstellungen von Demokratie und Menschenrechten
absolut unvereinbar, sie mißachtet die Menschenwürde und verletzt
das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Jede Gewaltanwendung,
vom "leichten Klaps" bis zur "ordentlichen Tracht Prügel", muß
gesetzlich verboten werden. Handlungen, die unter Erwachsenen als Körperverletzung
gelten, können Kindern gegenüber nicht gerechtfertigt sein –
und schon gar nicht "manchmal notwendig". Gewalt kann niemals ein Mittel
zur Lösung von Konflikten sein. Sie zerstört menschliche Beziehungen
und verhindert beziehungsweise vernichtet Vertrauen. Kurzfristig kann sie
Gehorsam bewirken, langfristig fördert sie die Akzeptanz von Gewalt.
Wer Prügel sät, darf sich nicht wundern, wenn er Gewaltverbrechen
erntet.
Es muß ein für alle Mal Schluß sein, mit dem vordemokratischen
Anspruch, Kinder zum Gehorsam zu bringen. Kinder sind kein Eigentum der
Eltern, sind keine Objekte, über die nach Belieben verfügt werden
kann. Die Subjekthaftigkeit von Kindern gilt es zu akzeptieren, ihre unveräußerliche
Menschenwürde und ihre ebenso unveräußerlichen Menschenrechte
anzuerkennen.
Gewalt – drohende wie praktizierte – erzeugt eine Atmosphäre der
Angst, die unbestreitbar negative Folgen für die Entwicklung des Kindes
hat. Körperliche Gewalt gegen Kinder, die vorsätzlich – "aus
erzieherischen Gründen" – verübt wird, geht einher mit psychischer
Erniedrigung. Kinder spüren, daß sie nicht ernst genommen werden
und einer Übermacht ausgeliefert sind. Diese Ohnmacht zerstört
ihr Selbstvertrauen oder läßt es gar nicht erst aufkommen. Einen
"harmlosen Klaps" gibt es nicht.
Auch wenn das Züchtigungsverbot allein nicht dazu führen
wird, daß kein Kind mehr geschlagen wird, und selbst wenn manche
Erwachsenen dann von physischer auf subtilere psychische Gewalt umsteigen,
stellt es eine Voraussetzung für eine friedliche Welt dar. Auch andere
Formen von Unterdrückung sowie Bevormundung müssen grundsätzlich
unterlassen werden. Das Ziel sind hierarchiefreie Beziehungen mit Kindern.
Selbstverständlich kann ein Züchtigungsverbot nicht schon
der letzte Schritt zu einer kinderfreundlichen Gesellschaft gewesen sein,
sondern nur der Anfang. Solange staatlich toleriert wird – sogar mit jugendministerieller
Unterstützung –, daß Eltern ihre körperliche Überlegenheit
ausnutzen, um Kinder zur Unterordnung zu zwingen, kann man nicht von einem
Rechtsstaat mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung sprechen.
Außerdem verursachen Schläge Schmerzen!
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