KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 24

Editorial
KRÄTZÄ erkundet dänisches Schulsystem
Im Internet gut gefunden
Wahlrecht ohne Altersgrenze
Nie wieder Prügelstrafe!
Züchtigung verbieten!
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Aktionen
Gedicht (Lena Grünberg)
Freundschaft mit Kindern - à la Schoenebeck (Mike Weimann)
K.R.Ä.T.Z.Ä. macht Geschichte
K.R.Ä.T.Z.Ä. auf japanisch
Kinderrechtliche News
Wie es zum Menschenrechts-Report kam... - ... und was wir mit ihm machten
Die Diskriminierung des Kindes - ein Menschenrechts-Report (Teil 1)
Nix ist ohne Geld alles Mist

Cover Ausgabe 24
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Wie es zum Menschenrechts-Report kam ...

Als ich vor über zwei Jahren mal beim Tag der offenen Tür vom Berliner Abgeordnetenhaus war, unterhielt ich mich - weil ich nichts besseres zu tun hatte - mit einem CDU-Abgeordneten und fragte ihn, was er dafür tun werde, das Grundrecht auf Religionsfreiheit auch für Kinder umzusetzen. Nichts. Er war dagegen, daß Kinder dieses Grundrecht hätten. Ich fragte mich, ob die Religionsfreiheit "nur" ein Grundrecht ist, oder ob sie ein Menschenrecht ist. Um dies herauszufinden, schrieb ich an Amnesty International Deutschland und bekam nach einem halben Jahr die Antwort: Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht. Und ich bekam auch die Internetadresse von einer Seite, auf der sich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte befand, deren Inhalt ich bisdahin nicht kannte. Ich speicherte diese Seite und las mir die Menschenrechtserklärung durch.
Mir viel sofort auf, daß in der Praxis zahlreiche der dort aufgeführten Menschenrechte für Kinder in Deutschland nicht gelten. Zu fast jedem Artikel der Menschenrechtserklärung schrieb ich, in welchen gesellschaftlichen Bereichen er verletzt wurde. Ich war mit meinem Werk aber nicht richtig zufrieden. Und so lag es zahlreiche Monate unveröffentlicht rum.
Im Sommer 1998 kam mir die Idee, nicht Artikel für Artikel mit der Wirklichkeit zu vergleichen, sondern andersrum die wichtigsten Lebensbereiche von Kindern und Jugendlichen mit der Menschenrechtserklärung zu vergleichen.
Nach weniger als zwei Monaten hatte ich ein umfassendes Werk erstellt, in dem die Bereiche "Altersgrenze beim Wahlrecht", Schule, "Elterliche Übermacht und Erziehung" sowie "Kinder- und Jugendschutz" auf Widersprüche zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte untersucht werden. Zudem hatte ich einen Text geschrieben, der begründet, warum die Gleichberechtigung des Kindes menschenrechtlich notwendig ist. Das Gesamtwerk erhielt den Namen "Die Diskriminierung des Kindes - ein Menschenrechts-Report".

... und was wir mit ihm machten

Ein passender Anlaß, den Menschenrechts-Report zu veröffentlichen, war der 10. Dezember 1998. Dies war der 50. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der  Menschenrechte, welche ja als Grundlage für den Report diente.

Zunächst hatten wir vor, ihn an den neuen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse oder den Menschenrechtsbeauftraften Gerd Poppe zu übergeben. Beide hatten aber am 10. Dezember bzw. in den Tagen davor keine Zeit oder waren in Bonn.

Sehr kurzfristig fragten wir beim Bundespräsidialamt an, ob es möglich sei, unseren Menschenrechts-Report dem Bundespräsidenten Roman Herzog zu übergeben und durch ihn kommentieren zu lassen. War es aber nicht.
Als Ersatz wurde uns nach einigem Verhandeln der Referent en für Jugend im Bundespräsidialamt, Volker Schürmann, angeboten. Wir nahmen das Angebot an, da der 10. Dezember immer näher rückte und wir etwas brauchten, was für die Medien filmbar und fotografierbar war.
Die von uns erarbeitete Pressemitteilung faxten wir an 160 Journalisten, Presseagenturen, Zeitungen, Fernseh- und Radiostationen.
Am 10.12. gingen dann 22 Leute von uns zum Bundespräsidialamt. Nachdemwir über 20 Minuten in der Kälte gestanden hatten, durften wir gnädigerweise ins Foyer des 90-Millionen-Baus. Dort nahm Herr Schürmann unseren Menschenrechts-Report entgegen, mit der Behauptung Herzog werde ihn lesen. Wer’s glaubt ...
Pressereaktionen gab es so gut wie keine.
Schade.

Martin Wilke

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