Kinderrechtliche News
Neues Kindschaftsrecht in Kraft
01.07.1998 Mit der Reform des Kindschaftsrechts werden nichteheliche
und eheliche Kinder einander rechtlich gleichgestellt. Künftig ist
das Kind zum Umgang mit beiden Elternteilen berechtigt. Unverheirateten
Eltern steht die gemeinsame Sorge zu. Ein Züchtigungsverbot enthält
das neue Gesetz nicht. Es besagt lediglich, daß "körperliche
und seelische Mißhandlungen" unzulässig sind.
Roland Koch fordert Heraufsetzung des Wahlalters
06.07.1998 Der Vorsitzende der hessischen CDU will, falls die CDU in
Hessen wieder an die Macht kommt, das Wahlalter wieder auf 18 Jahre heraufsetzen.
Die rot-grüne Landesregierung hatte erst vor einigen Wochen das Wahlalter
für Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt.
APPD fordert Abschaffung der Schulpflicht
Die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) fordert in ihrem
Programm unter anderem die Abschaffung der Schulpflicht, das aktive und
passive Wahlrecht ab 6 Jahren, sowie ein elternunabhängiges Einkommen
für junge Menschen. (Mehr dazu unter http://www.appd.de)
150 000 Kindesmißhandlungen pro Jahr
24.07.1998 Der vorerst geheimgehaltene 10. Kinder- und Jugendbericht
der Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, daß in Deutschland jedes
Jahr 150 000 Kinder körperlich mißhandelt und 80 000
sexuell mißbraucht werden. Es sei davon auszugehen, "daß 15
bis 20 Prozent aller Erwachsenen als Kind bis zum Alter von 16 Jahren schwerwiegende
sexuelle und/oder körperliche Mißhandlungen erfahren haben".
Die Kommission hält "eine rechtliche Regelung mit einem Verbot des
Züchtigungsrechts und einer Verpflichtung zur gewaltfreien Erziehung
für dringend geboten" Auch ein "leichter Klaps" wäre dann nicht
mehr erlaubt.
Peschel-Gutzeit für Wahlrecht ab Geburt
17.08.1998 Hamburgs Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit hat
sich für ein Wahlrecht ab Geburt ausgesprochen, das von den Eltern
ausgeübt werden solle. Sie erhofft sich davon eine familienfreundlichere
Politik, weil keine Partei an diesen Wählerstimmen vorbeigehen könne.
Ausgangssperre in Brüssel
Im Brüsseler Stadtteil Koekelberg ist Kindern unter 14 Jahren
der Aufenthalt im Freien nach 22 Uhr verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden
sie von der Polizei nach Hause gebracht. Eltern deren Kinder mehrfach aufgegriffen
werden, können wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht angezeigt
werden. Die belgische "Liga für Menschenrechte" bezeichnete das Ausgangsverbot
als eine "fundamentale" Verletzung von Grundrechten.
Kinderwahlrecht erstmals vor Gericht / Klage als unzulässig
abgewiesen
14.09.1998 siehe hier
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verbietet Prügel
24.09.1998 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR) zwingt Großbritanien, jegliche Gewalt gegen Kinder gesetzlich
zu verbieten.
Ein heute 14-jähriger hatte beim EGMR gegen die Entscheidung eines
britischen Geschworenengerichts geklagt, daß seinen Stiefvater freigesprochen
hatte. Der Stiefvater hatte ihn immer wieder mit einer Rute und mit einem
Gartenschlauch verprügelt.
Der Junge erhält nun 10 000 Pfund Schmerzensgeld. Der EGMR
kritisierte nicht nur das Geschworenengericht, sondern auch die schwammige
britische Gesetzeslage, die "keinen adäquaten Schutz" gegen menschenrechtswidrige
Erziehungsstrafen bietet. Schon während des Gerichtsverfahrens hatte
die britische Regierung eine Gesetzesänderung angekündigt, die
allerdings nur das "Prügeln", nicht aber das "Schlagen" von Kindern
verbietet. Auch die Labour-Regierung respektiere das Recht der Eltern,
ihre Kinder auf "liebende und sorgende Weise" zu schlagen, betonte Gesundheitsminister
Paul Boateng.
Nach einer Umfrage schlagen 91% der Briten ihre Kinder zumindest gelegentlich.
Auch Premierminister Tony Blair hat sich dazu bekannt.
140 Kinderschutzorganisationen begrüßten den Richterspruch
als Meilenstein "für Millionen von Kindern in Großbritannien
und Europa".
In britischen Staatsschulen wurde der Rohrstock erst 1987 verboten.
Ein Gesetz, das körperliche Züchtigung auch in Privatschulen
und Kindergärten verbietet, wurde erst im Juli 1998 beschlossen.
Jegliche Art von körperlicher Züchtigung ist bisher nur in
Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Österreich, Kroatien,
Italien, Zypern und Lettland verboten.
Bremer SPD wird Wahlalter auf 16 senken
30.09.1998 Die SPD wird einen Gesetzesantrag in die Bremer Bürgerschaft
einbringen, das Wahlalter auf kommunaler und Landesebene auf 16 Jahre zu
senken. Die Grünen haben ihre Stimmen zugesagt, womit eine Mehrheit
gesichert ist. Noch vor wenigen Wochen wollte die SPD das Wahlalter nur
auf kommunaler Ebene senken. Kommunalwahlrecht ab 16 gibt es bisher in
Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.
Wahlrecht ab 16 in Salzburg
08.10.1998 Der Landestagsausschuß des österreichischen Bundeslandes
Salzburg hat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Bürgerliste
die Senkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre beschlossen.
Die ÖVP sprach sich dagegen aus.
Rot-Grün für Züchtigungsverbot
13.10.1998 SPD und Grüne haben sich in den Koalitionsverhandlungen
darauf geeinigt, ein gesetzliches Züchtigungsverbot festzuschreiben.
"Das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung muß im Bürgerlichen
Gesetzbuch verankert werden", fordert die künftige Familienministerin
Christine Bergmann (SPD): "Denn es ist erwiesen, daß Menschen, die
in ihrer Kindheit und Jugend Gewalt erfahren haben, viel mehr zu Gewalttätigkeit
neigen als Menschen, die eine gewaltfreie Erziehung genossen haben. Dieser
Kettenreaktion muß entgegengewirkt werden."
Strafen gegen Eltern, die dennoch Kinder schlagen, sind allerdings
nicht vorgesehen.
Wahlrecht ab 16 in Mecklenburg-Vorpommern
24.10.1998 SPD und PDS in Mecklenburg-Vorpommern haben sich darauf
geeinigt, daß Wahlalter für Kommunalwahl auf 16 Jahre zu senken.
Den Vorschlag der PDS, das Wahlalter auch für Landtagswahlen zu senken,
lehnte die SPD ab.
Prügelverbot angekündigt
12.11.1998 Die neue Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
(SPD) hat angekündigt, körperliche Gewalt in der Erziehung zu
verbieten. Dazu solle das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert
werden, welches bisher Prügel nicht ausdrücklich verbietet.
Roland Koch will Wahlalter hochsetzen
12.11.1998 Der Vorsitzende der hessischen CDU hat für den Fall
des Wahlsieges erneut angekündigt, das Wahlalter von 16 wieder auf
18 Jahre heraufzusetzen.
Ausgangssperre für Hamburg gefordert
16.11.1998 Hamburgs CDU-Fraktionschef Ole von Beust hat eine Ausgangssperre
für Kinder unter 12 Jahren gefordert. Sie dürften sich dann ab
21 Uhr nicht mehr ohne Begleitung Erwachsener auf der Straße aufhalten.
SPD, GAL, die Gewerkschaft der Polizei und die Arbeitsgemeinschaft Kinder-
und Jugendschutz lehnten eine Ausgangssperre ab.
Ausgangssperren für Kinder und Jugendliche gibt es in fast allen
Großstädten der USA, in Warschau, Brüssel und einigen Orten
Großbritanniens und Frankreichs.
Alkohol erst ab 21?
10.11.1998 Die Berliner Drogenbeauftragte fordert, Alkohol nicht an
Menschen unter 21 Jahren zu verkaufen. Derzeit liegt die Altersgrenze bei
16.
Wahlalter bleibt bei 18
19.11.1998 Für die Bürgerschaftswahlen im Juni 1999 wird
die Wahlaltersgrenze bei 18 Jahren bleiben. Ein Antrag der Grünen,
die Altersgrenze auf 16 zu senken, wurde unter anderem mit den Stimmen
der SPD in die Ausschüsse verwiesen. Zuvor hatte die SPD ihre Unterstützung
zugesagt, so daß bereits 1999 erstmals 16jährige ein Landesparlament
hätten wählen dürfen.
K.R.Ä.T.Z.Ä. ficht Bundestagswahl an / Wahlrecht für
Kinder gefordert
25.11.1998 siehe hier
Menschenrechts-Report "Die Diskriminierung des Kindes" herausgegeben
10.12.1998 siehe hier und dort
und dort
repräsentative Umfrage zu Prügel und Züchtigungsverbot
18.12.1998 Eine Umfrage des Allensbacher Instituts unter 2144 Über-16-jährigen
ergab, daß 38% der Befragten Schläge in der Erziehung grundsätzlich
ablehnen, 42% sie als "letztes Mittel" für angebracht halten, "wenn
wirklich nichts anders mehr hilft" und 15% der Ansicht sind, Prügel
habe noch keinem Kind geschadet.
47% der "jungen Bundesbürger" lehnen Gewalt als Erziehungsmittel
vollständig ab. Von den 16- bis 29-jährigen glauben nur 8%, Schläge
hätten noch niemandem geschadet; unter den über 60-jährigen
sind 30% dieser Ansicht.
1971 glaubten dies noch 44% aller Erwachsenen, während es damals
nur 26% für "grundsätzlich verkehrt" hielten, ein Kind zu schlagen.
26% sprechen sich dafür aus, Eltern zu bestrafen, die ihr Kind
schlagen, 44% sind dagegen und 30% unentschlossen.
vollständige Fassung im Internet:
http://kraetzae.de/sonstiges/news/
Martin Wilke
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