KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 24

Editorial
KRÄTZÄ erkundet dänisches Schulsystem
Im Internet gut gefunden
Wahlrecht ohne Altersgrenze
Nie wieder Prügelstrafe!
Züchtigung verbieten!
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Aktionen
Gedicht (Lena Grünberg)
Freundschaft mit Kindern - à la Schoenebeck (Mike Weimann)
K.R.Ä.T.Z.Ä. macht Geschichte
K.R.Ä.T.Z.Ä. auf japanisch
Kinderrechtliche News
Wie es zum Menschenrechts-Report kam... - ... und was wir mit ihm machten
Die Diskriminierung des Kindes - ein Menschenrechts-Report (Teil 1)
Nix ist ohne Geld alles Mist

Cover Ausgabe 24
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Kinderrechtliche News

Neues Kindschaftsrecht in Kraft
01.07.1998 Mit der Reform des Kindschaftsrechts werden nichteheliche und eheliche Kinder einander rechtlich gleichgestellt. Künftig ist das Kind zum Umgang mit beiden Elternteilen berechtigt. Unverheirateten Eltern steht die gemeinsame Sorge zu. Ein Züchtigungsverbot enthält das neue Gesetz nicht. Es besagt lediglich, daß "körperliche und seelische Mißhandlungen" unzulässig sind.

Roland Koch fordert Heraufsetzung des Wahlalters
06.07.1998 Der Vorsitzende der hessischen CDU will, falls die CDU in Hessen wieder an die Macht kommt, das Wahlalter wieder auf 18 Jahre heraufsetzen. Die rot-grüne Landesregierung hatte erst vor einigen Wochen das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt.

APPD fordert Abschaffung der Schulpflicht
Die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) fordert in ihrem Programm unter anderem die Abschaffung der Schulpflicht, das aktive und passive Wahlrecht ab 6 Jahren, sowie ein elternunabhängiges Einkommen für junge Menschen. (Mehr dazu unter http://www.appd.de)

150 000 Kindesmißhandlungen pro Jahr
24.07.1998 Der vorerst geheimgehaltene 10. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung kommt zu dem Ergebnis, daß in Deutschland jedes Jahr 150 000 Kinder körperlich mißhandelt und 80 000 sexuell mißbraucht werden. Es sei davon auszugehen, "daß 15 bis 20 Prozent aller Erwachsenen als Kind bis zum Alter von 16 Jahren schwerwiegende sexuelle und/oder körperliche Mißhandlungen erfahren haben". Die Kommission hält "eine rechtliche Regelung mit einem Verbot des Züchtigungsrechts und einer Verpflichtung zur gewaltfreien Erziehung für dringend geboten" Auch ein "leichter Klaps" wäre dann nicht mehr erlaubt.

Peschel-Gutzeit für Wahlrecht ab Geburt
17.08.1998 Hamburgs Justizsenatorin Lore Maria Peschel-Gutzeit hat sich für ein Wahlrecht ab Geburt ausgesprochen, das von den Eltern ausgeübt werden solle. Sie erhofft sich davon eine familienfreundlichere Politik, weil keine Partei an diesen Wählerstimmen vorbeigehen könne.

Ausgangssperre in Brüssel
Im Brüsseler Stadtteil Koekelberg ist Kindern unter 14 Jahren der Aufenthalt im Freien nach 22 Uhr verboten. Bei Zuwiderhandlungen werden sie von der Polizei nach Hause gebracht. Eltern deren Kinder mehrfach aufgegriffen werden, können wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht angezeigt werden. Die belgische "Liga für Menschenrechte" bezeichnete das Ausgangsverbot als eine "fundamentale" Verletzung von Grundrechten.

Kinderwahlrecht erstmals vor Gericht / Klage als unzulässig abgewiesen
14.09.1998 siehe hier

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verbietet Prügel
24.09.1998 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zwingt Großbritanien, jegliche Gewalt gegen Kinder gesetzlich zu verbieten.
Ein heute 14-jähriger hatte beim EGMR gegen die Entscheidung eines britischen Geschworenengerichts geklagt, daß seinen Stiefvater freigesprochen hatte. Der Stiefvater hatte ihn immer wieder mit einer Rute und mit einem Gartenschlauch verprügelt.
Der Junge erhält nun 10 000 Pfund Schmerzensgeld. Der EGMR kritisierte nicht nur das Geschworenengericht, sondern auch die schwammige britische Gesetzeslage, die "keinen adäquaten Schutz" gegen menschenrechtswidrige Erziehungsstrafen bietet. Schon während des Gerichtsverfahrens hatte die britische Regierung eine Gesetzesänderung angekündigt, die allerdings nur das "Prügeln", nicht aber das "Schlagen" von Kindern verbietet. Auch die Labour-Regierung respektiere das Recht der Eltern, ihre Kinder auf "liebende und sorgende Weise" zu schlagen, betonte Gesundheitsminister Paul Boateng.
Nach einer Umfrage schlagen 91% der Briten ihre Kinder zumindest gelegentlich. Auch Premierminister Tony Blair hat sich dazu bekannt.
140 Kinderschutzorganisationen begrüßten den Richterspruch als Meilenstein "für Millionen von Kindern in Großbritannien und Europa".
In britischen Staatsschulen wurde der Rohrstock erst 1987 verboten. Ein Gesetz, das körperliche Züchtigung auch in Privatschulen und Kindergärten verbietet, wurde erst im Juli 1998 beschlossen.
Jegliche Art von körperlicher Züchtigung ist bisher nur in Schweden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Österreich, Kroatien, Italien, Zypern und Lettland verboten.

Bremer SPD wird Wahlalter auf 16 senken
30.09.1998 Die SPD wird einen Gesetzesantrag in die Bremer Bürgerschaft einbringen, das Wahlalter auf kommunaler und Landesebene auf 16 Jahre zu senken. Die Grünen haben ihre Stimmen zugesagt, womit eine Mehrheit gesichert ist. Noch vor wenigen Wochen wollte die SPD das Wahlalter nur auf kommunaler Ebene senken. Kommunalwahlrecht ab 16 gibt es bisher in Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt.

Wahlrecht ab 16 in Salzburg
08.10.1998 Der Landestagsausschuß des österreichischen Bundeslandes Salzburg hat mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Bürgerliste die Senkung des Wahlalters für Kommunalwahlen auf 16 Jahre beschlossen. Die ÖVP sprach sich dagegen aus.

Rot-Grün für Züchtigungsverbot
13.10.1998 SPD und Grüne haben sich in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, ein gesetzliches Züchtigungsverbot festzuschreiben.
"Das Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung muß im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden", fordert die künftige Familienministerin Christine Bergmann (SPD): "Denn es ist erwiesen, daß Menschen, die in ihrer Kindheit und Jugend Gewalt erfahren haben, viel mehr zu Gewalttätigkeit neigen als Menschen, die eine gewaltfreie Erziehung genossen haben. Dieser Kettenreaktion muß entgegengewirkt werden."
Strafen gegen Eltern, die dennoch Kinder schlagen, sind allerdings nicht vorgesehen.

Wahlrecht ab 16 in Mecklenburg-Vorpommern
24.10.1998 SPD und PDS in Mecklenburg-Vorpommern haben sich darauf geeinigt, daß Wahlalter für Kommunalwahl auf 16 Jahre zu senken. Den Vorschlag der PDS, das Wahlalter auch für Landtagswahlen zu senken, lehnte die SPD ab.

Prügelverbot angekündigt
12.11.1998 Die neue Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) hat angekündigt, körperliche Gewalt in der Erziehung zu verbieten. Dazu solle das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert werden, welches bisher Prügel nicht ausdrücklich verbietet.

Roland Koch will Wahlalter hochsetzen
12.11.1998 Der Vorsitzende der hessischen CDU hat für den Fall des Wahlsieges erneut angekündigt, das Wahlalter von 16 wieder auf 18 Jahre heraufzusetzen.

Ausgangssperre für Hamburg gefordert
16.11.1998 Hamburgs CDU-Fraktionschef Ole von Beust hat eine Ausgangssperre für Kinder unter 12 Jahren gefordert. Sie dürften sich dann ab 21 Uhr nicht mehr ohne Begleitung Erwachsener auf der Straße aufhalten. SPD, GAL, die Gewerkschaft der Polizei und die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz lehnten eine Ausgangssperre ab.
Ausgangssperren für Kinder und Jugendliche gibt es in fast allen Großstädten der USA, in Warschau, Brüssel und einigen Orten Großbritanniens und Frankreichs.

Alkohol erst ab 21?
10.11.1998 Die Berliner Drogenbeauftragte fordert, Alkohol nicht an Menschen unter 21 Jahren zu verkaufen. Derzeit liegt die Altersgrenze bei 16.

Wahlalter bleibt bei 18
19.11.1998 Für die Bürgerschaftswahlen im Juni 1999 wird die Wahlaltersgrenze bei 18 Jahren bleiben. Ein Antrag der Grünen, die Altersgrenze auf 16 zu senken, wurde unter anderem mit den Stimmen der SPD in die Ausschüsse verwiesen. Zuvor hatte die SPD ihre Unterstützung zugesagt, so daß bereits 1999 erstmals 16jährige ein Landesparlament hätten wählen dürfen.

K.R.Ä.T.Z.Ä. ficht Bundestagswahl an / Wahlrecht für Kinder gefordert
25.11.1998 siehe hier

Menschenrechts-Report "Die Diskriminierung des Kindes" herausgegeben
10.12.1998 siehe hier und dort und dort

repräsentative Umfrage zu Prügel und Züchtigungsverbot
18.12.1998 Eine Umfrage des Allensbacher Instituts unter 2144 Über-16-jährigen ergab, daß 38% der Befragten Schläge in der Erziehung grundsätzlich ablehnen, 42% sie als "letztes Mittel" für angebracht halten, "wenn wirklich nichts anders mehr hilft" und 15% der Ansicht sind, Prügel habe noch keinem Kind geschadet.
47% der "jungen Bundesbürger" lehnen Gewalt als Erziehungsmittel vollständig ab. Von den 16- bis 29-jährigen glauben nur 8%, Schläge hätten noch niemandem geschadet; unter den über 60-jährigen sind 30% dieser Ansicht.
1971 glaubten dies noch 44% aller Erwachsenen, während es damals nur 26% für "grundsätzlich verkehrt" hielten, ein Kind zu schlagen.
26% sprechen sich dafür aus, Eltern zu bestrafen, die ihr Kind schlagen, 44% sind dagegen und 30% unentschlossen.

vollständige Fassung im Internet:

http://kraetzae.de/sonstiges/news/

Martin Wilke

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