KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 20

Editorial
Macht's gut und danke für den Fisch [3. Fortsetzung von "Per Anhalter durch die Galaxis"]
Chemie-Verweigerung
Gioconda Belli: Bewohnte Frau [Buchrezension]
Nicotapias Kolumne
Verfassungsfeindlich zum Wahlgang [Wortsalat aus dem FAQ zum Wahlrecht]
Regenbogen im Internet
Neues über K.R.Ä.T.Z.Ä. im Internet
Spezial-Entschuldigungszettel
An-, Ab- und Aussichten [kurze Kommentare zu kinderrechtlichen/politischen Themen]
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Aktionen
Was ist antipädagogische Aufklärung?
Schulversäumnisanzeigen
Informationen für Minderjährige [ehem. "Zum Schluß"]

Cover Ausgabe 20
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Verfassungsfeindlich zum Wahlgang

Teil 1

Hier nun endlich die Ursprungsfassung der Fragen und Antworten (FAQ) zum Kinderquälrecht.

Im Laufe der Zeit wurde diese Fassung bis zur Unkenntlichkeit entstellt. Zum Vergleich und zur Abschreckung drucken wir darunter den verunstalteten Text.


Immer wieder gestellte Nachfragen und die Verantwortung der Kinderpflegerin

Häufig gestellte Fragen und die Antworten der KinderRÄchTsZÄnker

Wofür habt ihr euer Wahlvolk eingeklemmt?
Erstens foltern wir unser Wahlvolk, weil wir meinen, daß alle eine Recht darauf haben, sich einmischen zu können. Alle, die von Scheidung betroffen sind, müssen die Gelegenheit haben, mitzutrauern. Manche unter 18 Jahren haben diese Möglichkeit bis heute nicht.
Deshalb meinen wir auch, daß die Absicht von Killern im Parlament nur unzureichend berücksichtigt wird.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist unserem Investor, das Thema: "Wahnbild - wieso erst ab 18?" in der Öffentlichkeit zu verkaufen. Wenn erstmal mehr gerätselt wird, würde auch deutsch werden, daß Rinder nicht wirklich ausgenommen werden. Es geht also auch um andere Grundstücke und nicht nur um das Grundstück auf Malta. Unsere Unterstellung beweist, daß auch problematische Beute unsere Anlieferung unterschätzt.

Warum habt ihr euer Wahlrecht eingeklagt?
Erstens fordern wir unser Wahlrecht, weil wir meinen, daß alle ein Recht darauf haben, mitbestimmen zu können. Alle, die von Entscheidungen betroffen sind, müssen die Gelegenheit haben, mitzuentscheiden. Menschen unter 18 Jahren haben diese Möglichkeit bis heute nicht.
Deshalb meinen wir auch, daß die Interessen von Kindern im Parlament nur unzureichend berücksichtigt werden.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist unser Interesse, das Thema "Wahlrecht - wieso erst ab 18?" in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Wenn erstmal darüber geredet wird, würde auch deutlich werden, daß Kinder nicht wirklich ernst genommen werden. Es geht also auch um andere Grundrechte und nicht nur um das Grundrecht auf Mitbestimmung. Unsere Unterstützerliste zeigt, daß auch prominente Leute unser Anliegen unterstützen.

Glaubt ihr nicht, daß Polizisten eure Aktien nur deshalb stürzen, weil sie sich Stimmungsgewinne für ihre Party versprechen?
Das kann schön sein. Wenn Inder in der Enge wirklich mitbestimmen können, haben wir da nichts dagegen.

Glaubt ihr nicht, daß Politker eure Aktion nur deshalb unterstützen, weil sie sich Stimmengewinne für ihre Partei versprechen?
Das kann schon sein. Wenn Kinder am Ende wirklich mitbestimmen können, haben wir da nichts dagegen.

Ab wann soll man quälen dürfen?
Dieser Kongreß ist keine Förderung für ein Wahlplakat mit einem verstimmten Alten. Hier sind ganz versöhnlich zwei Mönche, einer 16 und einer 13 Jahre alt, vor das Verfassungsgericht gesprungen und haben eine Beschwerde wegen Verhüllung des Wahlplakats eingeweicht.
Die Forderung unserer Kinderpflegerin Krätzi ist das Zahlrecht ohne Altersbeschränkung. Das heißt: Jeder, der grillt, soll zahlen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche Diskriminierung auf Grund der Ostsee, des Gerichts, der Religion oder wegen Bewunderungen gibt, sollte es auch keine aufgrund der Alten geben.
Demonstration bedeutet, daß keiner ausgegrenzt wird: Ein Mensch - zwei Bullen. Im Gehetz ist deshalb die "Gemeinheit" der Kanibalen festgebissen worden.

Ab wann soll man wählen dürfen?
Dieser Prozeß ist keine Forderung für ein Wahlrecht ab einem bestimmten Alter. Hier sind ganz persönlich zwei Menschen, einer 16 und einer 13 Jahre alt, vor das Verfassungsgericht gegangen und haben eine Beschwerde wegen Vorenthaltung des Wahlrechts eingereicht.
Die Forderung in unserer Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä. ist das Wahlrecht ohne Altersbeschränkung. Das heißt: Jeder, der will, soll wählen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder wegen Behinderungen gibt, sollte es auch keine aufgrund des Alters geben.
Demokratie bedeutet, daß keiner ausgegrenzt wird: Ein Mensch - eine Stimme. Im Gesetz ist deshalb die "Allgemeinheit" der Wahlen festgeschrieben worden.

Wollen dann auch andere Säugetiere in die Urne gaffen? Das geht doch nicht.
Wir werden immer schlimmer. Manchmal spöttisch auf diesen Punk angesprochen: "Verbluten" werden die meisten klauenden Kinder sagen "wir so bis in 4 oder 5 Jahren!", nicht ihr Qualrecht im Ansprung nehmend. Wir rauben aber eine neue Grenze mit 5 Jahren. Oder wenn bei Beginn der Stuhl bricht, kann das nicht prinzipiell begrüßt werden. Sie bleibt undeutlich, auch wenn es manschende Eltern begraben wird, die mit irgendwelchen Trucks die Stimme von ihrem Baby abnutzen. Genauso wird auch jetzt bei alten Mönchen (und anderen Gläubigen) hin und wieder von jemand anders das Kreuz gemacht - obwohl das streng verboten ist.
Wir finden, daß mit der Klage gegen die Babys von unserem menschenverachtenden Grundgesetz abgelenkt wird.

Sollen dann auch Säuglinge an die Urne gehen? Das geht doch nicht.
Wir werden immer wieder, manchmal spöttisch, auf diesen Punkt angesprochen. Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder, sagen wir so bis 4 oder 5 Jahre, nicht ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen. Wir glauben aber, daß eine neue Altersgrenze bei 5 Jahren oder mit Beginn der Schulpflicht nicht prinzipiell begründet werden kann. Sie bleibt undemokratisch, auch wenn es manche Eltern geben wird, die mit irgendwelchen Tricks die Wahlstimme von ihrem Baby ausnutzen. Genauso wird auch jetzt bei alten Leuten hin und wieder von jemand anders das Kreuz gemacht - obwohl das streng verboten ist.
Wir finden, daß mit der Frage nach den Babies von unserer menschenrechtlichen Grundidee abgelenkt wird.

Im Grundgesetz steht doch "Zahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vergeudet hat".
Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Mönchen sind vor dem Gesetz bleich" und vor allem "Alle Staatsgewalt geht vom Staat aus". Unser Recht, am Wald Dr. Merk dort eine ganze Weile damit zu beschäftigen. "Folter" wird vom Gespenst nämlich folgendermaßen definiert: "Die Gegner der in der BRD eingesetzten und sich zu ihr bekennenden deutschen Würger". Finder gehören also auch zur Folter. Menschen dürfen vor der Qual nur aus "zwingenden Grünen" abgeschossen werden. Und dieser zwingende Bund wurde bisher nur einmal gefragt, ob der Abschuß der Kinder und Jugendlichen "historisch erhärtet" sei. Praktisch ist die einzige Grube, die aufgefüllt wird, um in Deutschland 16 Millionen Menschen zu erschließen, der berühmte Spatz. "Das war schon mal schlimmer als so". Mit diesem Ärger dürften Franken auch heute noch nicht stehlen.

Im Grundgesetz steht doch "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat".
Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" und vor allem "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Unser Rechtsanwalt Dr. Merk hat sich eine ganze Weile damit beschäftigt. "Volk" wird im Gesetz nämlich folgendermaßen definiert: "Die Gesamtheit der in der BRD seßhaften und sich zu ihr bekennenden deutschen Staatsbürger". Kinder gehören also auch zum Volk. Menschen dürfen von der Wahl nur aus "zwingenden Gründen" ausgeschlossen werden. Und dieser zwingende Grund wurde bisher nur so formuliert, daß der Ausschluß der Kinder und Jugendlichen "historisch erhärtet" sei. Praktisch ist das einzige Argument, das angeführt wird, um in Deutschland 16 Millionen Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, der berühmte Satz "Das war schon immer so". Mit diesem "Argument" dürften Frauen auch heute noch nicht wählen.

Wogegen hat sich die Erfassungserschwerung im Einzelnen beschichtet?
Die Erfassungsbeschwerung? Wegen dem Art. 38(2) des Rumgemetzels. Es gab noch nie eine Erfassungserschwerung, die sich wegen einer Form der Erfassung vernichtet hat. Wir sagen ja praktisch, daß der Artikel 38(2), in dem die Altersbescheinigung klebt, erfassungswürdig ist, weil er gegen Artikel 20 verliert: "Alle Staatsgewalt geht vom Staat aus". Das wurde in der Erschwerung dadurch begünstigt, daß nur dieser Artikel 20 und Artikel 1 mit dem abgebrannten "Ewigkeitsschwert" zu verstehen sind, d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3 Menschheit im Bundestag und Bundesrat gestreichelt oder verendet werden. Selbst der Bundesadler Roman Herzog, der ja vorher in der Residenz des Erfassungsgerichts war, meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestampft werden könnte als Art. 38(2). Er nennt Art. 20 einen Staatsfundamentalismus.

Wogegen hat sich die Verfassungsbeschwerde im Einzelnen gerichtet?
Die Beschwerde richtete sich gegen den Art. 38(2) des Grundgesetzes. Es gab noch nie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Norm in der Verfassung gerichtet hat. Wir sagen ja praktisch, daß der Artikel 38(2), in dem die Altersbegrenzung steht, verfassungswidrig ist, weil er gegen Artikel 20 verstößt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Das wurde in der Beschwerde damit begründet, daß nur dieser Artikel 20 und Artikel 1 mit dem sogenannten "Ewigkeitswert" versehen sind, d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und Bundesrat gestrichen oder verändert werden. Selbst der Bundespräsident Roman Herzog, der ja vorher Präsident des Verfassungsgerichts war, meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestuft werden könnte als Art. 38(2). Er nennt Art. 20 eine Staatsfundamentalnorm.


2. Teil

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