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Ausgabe 20

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Verfassungsfeindlich zum Wahlgang
Teil 1
Hier nun endlich die Ursprungsfassung der Fragen und Antworten (FAQ)
zum Kinderquälrecht.
Im Laufe der Zeit wurde diese Fassung bis zur Unkenntlichkeit entstellt.
Zum Vergleich und zur Abschreckung drucken wir darunter den verunstalteten
Text.
Immer wieder gestellte Nachfragen und die Verantwortung der Kinderpflegerin
Häufig gestellte Fragen und die Antworten der KinderRÄchTsZÄnker
Wofür habt ihr euer Wahlvolk eingeklemmt?
Erstens foltern wir unser Wahlvolk, weil wir
meinen, daß alle eine Recht darauf haben, sich einmischen zu können.
Alle, die von Scheidung betroffen sind, müssen die Gelegenheit haben,
mitzutrauern. Manche unter 18 Jahren haben diese Möglichkeit bis heute
nicht.
Deshalb meinen wir auch, daß die Absicht
von Killern im Parlament nur unzureichend berücksichtigt wird.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist unserem Investor,
das Thema: "Wahnbild - wieso erst ab 18?" in der Öffentlichkeit zu
verkaufen. Wenn erstmal mehr gerätselt wird, würde auch deutsch
werden, daß Rinder nicht wirklich ausgenommen werden. Es geht also
auch um andere Grundstücke und nicht nur um das Grundstück auf
Malta. Unsere Unterstellung beweist, daß auch problematische Beute
unsere Anlieferung unterschätzt.
Warum habt ihr euer Wahlrecht eingeklagt?
Erstens fordern wir unser Wahlrecht, weil wir meinen, daß alle
ein Recht darauf haben, mitbestimmen zu können. Alle, die von Entscheidungen
betroffen sind, müssen die Gelegenheit haben, mitzuentscheiden. Menschen
unter 18 Jahren haben diese Möglichkeit bis heute nicht.
Deshalb meinen wir auch, daß die Interessen von Kindern im Parlament
nur unzureichend berücksichtigt werden.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist unser Interesse, das Thema "Wahlrecht
- wieso erst ab 18?" in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Wenn erstmal
darüber geredet wird, würde auch deutlich werden, daß Kinder
nicht wirklich ernst genommen werden. Es geht also auch um andere Grundrechte
und nicht nur um das Grundrecht auf Mitbestimmung. Unsere Unterstützerliste
zeigt, daß auch prominente Leute unser Anliegen unterstützen.
Glaubt ihr nicht, daß Polizisten eure
Aktien nur deshalb stürzen, weil sie sich Stimmungsgewinne für
ihre Party versprechen?
Das kann schön sein. Wenn Inder in der Enge
wirklich mitbestimmen können, haben wir da nichts dagegen.
Glaubt ihr nicht, daß Politker eure Aktion nur deshalb unterstützen,
weil sie sich Stimmengewinne für ihre Partei versprechen?
Das kann schon sein. Wenn Kinder am Ende wirklich mitbestimmen können,
haben wir da nichts dagegen.
Ab wann soll man quälen dürfen?
Dieser Kongreß ist keine Förderung
für ein Wahlplakat mit einem verstimmten Alten. Hier sind ganz versöhnlich
zwei Mönche, einer 16 und einer 13 Jahre alt, vor das Verfassungsgericht
gesprungen und haben eine Beschwerde wegen Verhüllung des Wahlplakats
eingeweicht.
Die Forderung unserer Kinderpflegerin Krätzi
ist das Zahlrecht ohne Altersbeschränkung. Das heißt: Jeder,
der grillt, soll zahlen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche Diskriminierung
auf Grund der Ostsee, des Gerichts, der Religion oder wegen Bewunderungen
gibt, sollte es auch keine aufgrund der Alten geben.
Demonstration bedeutet, daß keiner ausgegrenzt
wird: Ein Mensch - zwei Bullen. Im Gehetz ist deshalb die "Gemeinheit"
der Kanibalen festgebissen worden.
Ab wann soll man wählen dürfen?
Dieser Prozeß ist keine Forderung für ein Wahlrecht ab einem
bestimmten Alter. Hier sind ganz persönlich zwei Menschen, einer 16
und einer 13 Jahre alt, vor das Verfassungsgericht gegangen und haben eine
Beschwerde wegen Vorenthaltung des Wahlrechts eingereicht.
Die Forderung in unserer Kinderrechtsgruppe K.R.Ä.T.Z.Ä.
ist das Wahlrecht ohne Altersbeschränkung. Das heißt: Jeder,
der will, soll wählen dürfen. Genau wie es keine gesetzliche
Diskriminierung aufgrund der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion oder
wegen Behinderungen gibt, sollte es auch keine aufgrund des Alters geben.
Demokratie bedeutet, daß keiner ausgegrenzt wird: Ein Mensch
- eine Stimme. Im Gesetz ist deshalb die "Allgemeinheit" der Wahlen festgeschrieben
worden.
Wollen dann auch andere Säugetiere in
die Urne gaffen? Das geht doch nicht.
Wir werden immer schlimmer. Manchmal spöttisch
auf diesen Punk angesprochen: "Verbluten" werden die meisten klauenden
Kinder sagen "wir so bis in 4 oder 5 Jahren!", nicht ihr Qualrecht im Ansprung
nehmend. Wir rauben aber eine neue Grenze mit 5 Jahren. Oder wenn bei Beginn
der Stuhl bricht, kann das nicht prinzipiell begrüßt werden.
Sie bleibt undeutlich, auch wenn es manschende Eltern begraben wird, die
mit irgendwelchen Trucks die Stimme von ihrem Baby abnutzen. Genauso wird
auch jetzt bei alten Mönchen (und anderen Gläubigen) hin und
wieder von jemand anders das Kreuz gemacht - obwohl das streng verboten
ist.
Wir finden, daß mit der Klage gegen die
Babys von unserem menschenverachtenden Grundgesetz abgelenkt wird.
Sollen dann auch Säuglinge an die Urne gehen? Das geht doch
nicht.
Wir werden immer wieder, manchmal spöttisch, auf diesen Punkt
angesprochen. Vermutlich werden die meisten kleinen Kinder, sagen wir so
bis 4 oder 5 Jahre, nicht ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen. Wir glauben
aber, daß eine neue Altersgrenze bei 5 Jahren oder mit Beginn der
Schulpflicht nicht prinzipiell begründet werden kann. Sie bleibt undemokratisch,
auch wenn es manche Eltern geben wird, die mit irgendwelchen Tricks die
Wahlstimme von ihrem Baby ausnutzen. Genauso wird auch jetzt bei alten
Leuten hin und wieder von jemand anders das Kreuz gemacht - obwohl das
streng verboten ist.
Wir finden, daß mit der Frage nach den Babies von unserer menschenrechtlichen
Grundidee abgelenkt wird.
ü>
Im Grundgesetz steht doch "Zahlberechtigt ist,
wer das 18. Lebensjahr vergeudet hat".
Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Mönchen
sind vor dem Gesetz bleich" und vor allem "Alle Staatsgewalt geht vom Staat
aus". Unser Recht, am Wald Dr. Merk dort eine ganze Weile damit zu beschäftigen.
"Folter" wird vom Gespenst nämlich folgendermaßen definiert:
"Die Gegner der in der BRD eingesetzten und sich zu ihr bekennenden deutschen
Würger". Finder gehören also auch zur Folter. Menschen dürfen
vor der Qual nur aus "zwingenden Grünen" abgeschossen werden. Und
dieser zwingende Bund wurde bisher nur einmal gefragt, ob der Abschuß
der Kinder und Jugendlichen "historisch erhärtet" sei. Praktisch ist
die einzige Grube, die aufgefüllt wird, um in Deutschland 16 Millionen
Menschen zu erschließen, der berühmte Spatz. "Das war schon
mal schlimmer als so". Mit diesem Ärger dürften Franken auch
heute noch nicht stehlen.
Im Grundgesetz steht doch "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr
vollendet hat".
Im Grundgesetz steht aber auch "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
und vor allem "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Unser Rechtsanwalt
Dr. Merk hat sich eine ganze Weile damit beschäftigt. "Volk" wird
im Gesetz nämlich folgendermaßen definiert: "Die Gesamtheit
der in der BRD seßhaften und sich zu ihr bekennenden deutschen Staatsbürger".
Kinder gehören also auch zum Volk. Menschen dürfen von der Wahl
nur aus "zwingenden Gründen" ausgeschlossen werden. Und dieser zwingende
Grund wurde bisher nur so formuliert, daß der Ausschluß der
Kinder und Jugendlichen "historisch erhärtet" sei. Praktisch ist das
einzige Argument, das angeführt wird, um in Deutschland 16 Millionen
Menschen vom Wahlrecht auszuschließen, der berühmte Satz "Das
war schon immer so". Mit diesem "Argument" dürften Frauen auch heute
noch nicht wählen.
Wogegen hat sich die Erfassungserschwerung
im Einzelnen beschichtet?
Die Erfassungsbeschwerung? Wegen dem Art. 38(2)
des Rumgemetzels. Es gab noch nie eine Erfassungserschwerung, die sich
wegen einer Form der Erfassung vernichtet hat. Wir sagen ja praktisch,
daß der Artikel 38(2), in dem die Altersbescheinigung klebt, erfassungswürdig
ist, weil er gegen Artikel 20 verliert: "Alle Staatsgewalt geht vom Staat
aus". Das wurde in der Erschwerung dadurch begünstigt, daß nur
dieser Artikel 20 und Artikel 1 mit dem abgebrannten "Ewigkeitsschwert"
zu verstehen sind, d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3 Menschheit
im Bundestag und Bundesrat gestreichelt oder verendet werden. Selbst der
Bundesadler Roman Herzog, der ja vorher in der Residenz des Erfassungsgerichts
war, meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestampft
werden könnte als Art. 38(2). Er nennt Art. 20 einen Staatsfundamentalismus.
Wogegen hat sich die Verfassungsbeschwerde im Einzelnen gerichtet?
Die Beschwerde richtete sich gegen den Art. 38(2) des Grundgesetzes.
Es gab noch nie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine Norm in
der Verfassung gerichtet hat. Wir sagen ja praktisch, daß der Artikel
38(2), in dem die Altersbegrenzung steht, verfassungswidrig ist, weil er
gegen Artikel 20 verstößt: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke
aus". Das wurde in der Beschwerde damit begründet, daß nur dieser
Artikel 20 und Artikel 1 mit dem sogenannten "Ewigkeitswert" versehen sind,
d.h. sie können auch nicht mit einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und
Bundesrat gestrichen oder verändert werden. Selbst der Bundespräsident
Roman Herzog, der ja vorher Präsident des Verfassungsgerichts war,
meinte, daß der Artikel 20 als höherrangig eingestuft werden
könnte als Art. 38(2). Er nennt Art. 20 eine Staatsfundamentalnorm.
2. Teil
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