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Ausgabe 13

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Kinderrechte
Was hat sich in Deutschland für Kinderrechte getan?
Die UN-Kinderrechts-Konvention
Im November 1989 haben die Vereinten Nationen das "Übereinkommen
über die Rechte des Kindes" propagiert. 1992 hat die Bundesrepublik
Deutschland dieses Übereinkommen unterschrieben. Was hat sich zwei
Jahre nach dieser Vereinbarung getan?
Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Werk aller in der UN vertretenen
Staaten und tritt für die Rechte der Kinder ein. Insbesondere Länder
wie Deutschland haben diese Konvention unterschrieben und sich damit verpflichtet
diese Konvention per Gesetz in ihrem Land durchzusetzen.
Viel hat sich für die Rechte der Kinder in Deutschland nicht bewegt.
Ja, auf den ersten Blick scheint sich "nur" eine kleine Diskussion über
Kinderrechte entfacht zu haben. Den Kindern hat es vielleicht auch ein
wenig geholfen, einige wurden selbstbewußter, rechtebewußter
gegen die meist verkrustete Erwachsenenwelt aufmüpfiger.
Ginge es nach den Vereinten Nationen, so müßten Kinder-
und Jugendlichenangelegenheiten in Behörden zum Wohle des Kindes vorrangig
behandelt werden (siehe Artikel 3). Ebenso hätten Kinder das Recht,
sich eine eigene Meinung zu bilden, und diese auch frei zu äußern
(laut Artikel 12). Nach Artikel 16 dürfte auch niemand in die Privatsphäre
des Kindes eingreifen. Selbst Schriftverkehr gehöre dazu. Das heißt,
daß die Erziehungsberechtigten, wie es hierzulande noch erlaubt ist,
keine an die Kinder adressierten Briefe mehr öffnen könnten.
Die Konvention tritt sogar für die unbeschränkte Entfaltung der
Persönlichkeit für Kinder und Jugendliche ein, die zwar unser
Grundgesetz auch gewährleistet, es aber durch Gesetze wie "Unmündigkeitsgesetz",
"Schulpflicht" oder dergleichen praktisch wieder rückgängig macht.
Diese Aufzählung könnte noch lange so weitergehen. Jedem
oder jeder bleibt es überlassen, ob diese Rechte alle so beachtet
werden. Die Frage ist, inwiefern mensch in Deutschland die Beschlüsse
der Vereinten Nationen wirklich ausführt. Denn noch immer greifen
Eltern in den persönlichen Lebensbereich des Kindes ein, öffnen
Briefe oder verbieten den Umgang mit Freunden u.a. Selbst die Meinungsäußerung
wird noch oft genug verboten. Ein gutes Beispiel hierfür wäre
die Schule. Immer wieder wird einem hier das Recht verschlossen, seine
Meinung gegenüber dem Lehrkörper durchzusetzen oder zumindestens
klarzumachen. Immernoch gibt es in Kindergärten, Schulen und auch
zu Hause Erziehungsmaßnahmen, die das Kind als Menschen unwürdig
erscheinen lassen. Es herrscht kein Respekt gegenüber Kindern, obwohl
er umgekehrt verlangt wird. Es kann ihn einfach nicht geben, solange noch
Kinder geschlagen, erniedrigt und minderwertig behandelt werden. Deutschland
hat noch viel zu tun. Ein Land, das in neugeregelten Paragraphen Kindern
die sexuelle Unreife bestätigt, kann kein ernsthaftes Interesse an
der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention haben. Gerade der letzte Beschluß
des Bundestages zeigt es wieder: Vorher durften Menschen über 16 nicht
mit Menschen bis 14 sexuellen Kontakt haben. Jetzt wurde beschlossen, daß
Menschen über 16 nicht mit Menschen unter 16 schlafen dürften.
Allmählig müßte wohl jede(r) begreifen, daß eine
Zukunft ohne Kinder nicht möglich ist - und das klappt nur mit Kinderrechten!
Christian Stange
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