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Ausgabe 13

Editorial
Und Ihr habt nichts gewußt?
Theater: "Die Moskitos sind da!"
Kontrovers: Demokratie ist unteilbar! - Ein Fünftel der Deutschen ohne Wahlrecht
Wahljahr '94: Wohin rollt der Zug Deutschland?
Serie: Adolf Hitler - Das Leben des Diktators / Teil 2
Buchtip: "Julie von den Wölfen"
HEADLINES
17. Kinderfilmfest - 22 Kinderfilme aus allen Kontinenten
Kinderrechte: Was hat sich in Deutschland für Kinderrechte getan?
Buchtip: "Mein Leben mit den Schimpansen"
Interview: Primatenforscherin Jane Goodall: "Tiere verstehen lernen"
Schule: Alternativschulen in Deutschland?
Theater: "Heißes Eisen" - Ein Stück über Liebe mal anders
Laserbriefe
Aktuell: Der gewisse Reiz - Warum so viele Schüler klauen

Cover Ausgabe 13
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Kinderrechte

Was hat sich in Deutschland für Kinderrechte getan?

Die UN-Kinderrechts-Konvention

Im November 1989 haben die Vereinten Nationen das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" propagiert. 1992 hat die Bundesrepublik Deutschland dieses Übereinkommen unterschrieben. Was hat sich zwei Jahre nach dieser Vereinbarung getan?

Die UN-Kinderrechtskonvention ist ein Werk aller in der UN vertretenen Staaten und tritt für die Rechte der Kinder ein. Insbesondere Länder wie Deutschland haben diese Konvention unterschrieben und sich damit verpflichtet diese Konvention per Gesetz in ihrem Land durchzusetzen.

Viel hat sich für die Rechte der Kinder in Deutschland nicht bewegt. Ja, auf den ersten Blick scheint sich "nur" eine kleine Diskussion über Kinderrechte entfacht zu haben. Den Kindern hat es vielleicht auch ein wenig geholfen, einige wurden selbstbewußter, rechtebewußter gegen die meist verkrustete Erwachsenenwelt aufmüpfiger.

Ginge es nach den Vereinten Nationen, so müßten Kinder- und Jugendlichenangelegenheiten in Behörden zum Wohle des Kindes vorrangig behandelt werden (siehe Artikel 3). Ebenso hätten Kinder das Recht, sich eine eigene Meinung zu bilden, und diese auch frei zu äußern (laut Artikel 12). Nach Artikel 16 dürfte auch niemand in die Privatsphäre des Kindes eingreifen. Selbst Schriftverkehr gehöre dazu. Das heißt, daß die Erziehungsberechtigten, wie es hierzulande noch erlaubt ist, keine an die Kinder adressierten Briefe mehr öffnen könnten. Die Konvention tritt sogar für die unbeschränkte Entfaltung der Persönlichkeit für Kinder und Jugendliche ein, die zwar unser Grundgesetz auch gewährleistet, es aber durch Gesetze wie "Unmündigkeitsgesetz", "Schulpflicht" oder dergleichen praktisch wieder rückgängig macht.

Diese Aufzählung könnte noch lange so weitergehen. Jedem oder jeder bleibt es überlassen, ob diese Rechte alle so beachtet werden. Die Frage ist, inwiefern mensch in Deutschland die Beschlüsse der Vereinten Nationen wirklich ausführt. Denn noch immer greifen Eltern in den persönlichen Lebensbereich des Kindes ein, öffnen Briefe oder verbieten den Umgang mit Freunden u.a. Selbst die Meinungsäußerung wird noch oft genug verboten. Ein gutes Beispiel hierfür wäre die Schule. Immer wieder wird einem hier das Recht verschlossen, seine Meinung gegenüber dem Lehrkörper durchzusetzen oder zumindestens klarzumachen. Immernoch gibt es in Kindergärten, Schulen und auch zu Hause Erziehungsmaßnahmen, die das Kind als Menschen unwürdig erscheinen lassen. Es herrscht kein Respekt gegenüber Kindern, obwohl er umgekehrt verlangt wird. Es kann ihn einfach nicht geben, solange noch Kinder geschlagen, erniedrigt und minderwertig behandelt werden. Deutschland hat noch viel zu tun. Ein Land, das in neugeregelten Paragraphen Kindern die sexuelle Unreife bestätigt, kann kein ernsthaftes Interesse an der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention haben. Gerade der letzte Beschluß des Bundestages zeigt es wieder: Vorher durften Menschen über 16 nicht mit Menschen bis 14 sexuellen Kontakt haben. Jetzt wurde beschlossen, daß Menschen über 16 nicht mit Menschen unter 16 schlafen dürften. Allmählig müßte wohl jede(r) begreifen, daß eine Zukunft ohne Kinder nicht möglich ist - und das klappt nur mit Kinderrechten!

Christian Stange

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