KinderRächtsZeitung Regenbogen
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Ausgabe 17

Editorial
Alternative Schulsysteme: Wir können auch anders
Per Anhalter durch die Galaxis
Er-zieh-ung
Er-zieh-ung - Briefwechsel
Er-zieh-ung - Literatur
Exklusivinterview mir den Ärzten
Aufgelesen: "Das Kartengeheimnis"
Über die Edelweißpiraten
Freche Sprüche von Roten Socken
"Ja, hallo erst mal"
K.R.Ä.T.Z.Ä.-Veranstaltungen
Kinderfilmfest 1996
Lernen trotz Schule
Liebe Telekom, ...
Jukß
Zum Schluß
Wahlrechtsbeilage
Vier Monate später - Eine Bilanz
Die Pressekonferenz
Pressereaktionen
Umfrage: Wahlrecht für Kinder?
Unterstützerliste

Cover Ausgabe 17
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Vier Monate später - Eine Bilanz

Im August 1995 reichten die beiden Schüler Benjamin Kiesewetter (16) und Rainer Kintzel (13) wegen Vorenthaltung des Wahlrechts beim höchsten Gericht eine Verfassungsbeschwerde ein. Im Artikel 20 steht "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus". Dies werde von dem Artikel 38 wieder eingeschränkt: "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat". Dem Artikel 20, so argumentiert ihr Rechtsanwalt Dr. Merk, komme ein höherer Rang zu, weil er eine "Staatsfundamentalnorm" (Roman Herzog) darstelle und als einziger Grundgesetzartikel mit einem Ewigkeitswert verliehen wurde (Artikel 79.3). In Karlsruhe muß nun erst entschieden werden, ob die Klage überhaupt zur Verhandlung angenommen wird. Hier ein Bericht von Martin Wilke, der der K.R.Ä.T.Z.Ä.-Gruppe der beiden Beschwerdeführer angehört:

Am Mittwoch, den 23.  August, fand unsere Pressekonferenz anlässlich der Einreichung der Verfassungsbeschwerde zum Wahlalter statt. Zur Pressekonferenz kamen ca. 60 Journalisten aus vielen Teilen Deutschlands. Auch in den folgenden Wochen kamen viele Pressevertreter, um irgendwelche Artikel über uns zu schreiben, Filmbeiträge zu drehen und Interviews zu führen. So waren wir, bzw. Benjamin und Rainerbisher in nahezu allen deutschen Tageszeitungen (über 130), etlichen Magazinen, mindestens 12 verschiedenen Fernsehsendungen und etlichen Radiobeiträgen.
Eine allgemeine Dikussion zum Thema Kinderwahlrecht ist in Gang gekommen, Auf dem natur-Kindergipfel (Ende September im FEZ, Berlin-Köpenick), eigentlich einer ziemlichen Alibiveranstaftung, wurde kräftig diskutiert, vor allem übers Wahlrecht. Die in den dortigen Workshops aufgestellte Forderung "Wahlrecht für alle, ein Mensch - eine Stimme" wurde von mehreren Politikern, darunter Thomas Krüger und Gregor Gysi, unterschrieben. Auch auf der Veranstaltung "Vorfahrt für Kinder" am 10. und 11. November in Weimar, war das Kinderwahlrecht ein wichtiges Thema, ohne das vermutlich nur über Kinderparlamente, Spielplätze etc. diskutiert worden wäre,
In Niedersachsen wurde das Wahlrecht ab 16 für Komrnunalwahlen endgültig beschlossen. Das hat zwar nichts mit unserer Verfassungsbeschwerde zu tun und ist sehr weit von unserer Forderung, Wahlrecht ohne Altersgrenze, entfernt, aber das Thema Wahlrecht für Unter18jährige bleibt dadurch in den Medien. Unsere Unterstützediste wird auch immer länger.
Immer mehr Leute stimmen unserer Forderung zu, und manchmal kommt auch ein bißchen Geld auf unserem Spendenkonto an. Jedenfalls wird unsere Forderung jetzt relativ ernst genommen. Man redet darüber. Man kann Leute auf der Straße einfach darauf ansprechen und mit ihnen ernsthaft darüber diskutieren. Vor einigen Monaten wäre man wahrscheinlich von den meisten nur blöd angemacht und für verrückt erklärt worden.
Inzwischen geraten die hochkarätigsten Menschen mit unserer Forderung in Konflikt und müssen einen Kommentar dazu abgeben. Der WDR drehte mit zwei Kameras ein K.R.Ä.T.Z.A.-Gespräch mit der damaligen Bundesjustizministerin Frau Leutheusser-Schnarrenberger. Auch Rudolf Scharping kam auf dem bereits angesprochenen Kindergipfel an einer Äußerung nicht vorbei.
Falls in der nächsten Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt, werden wir in der nächsten Ausgabe darüber diskutieren.

Martin Wilke .